IBAN im Zahlungsverkehr

Seit dem 1. Januar 2006 verlangen die europäischen Banken im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr die Angabe von IBAN (International Bank Account Number) und SWIFT-BIC (Bank Identifier Code) des Empfängers. Wenn IBAN und BIC im Zahlungsauftrag fehlen, verrechnet die Empfängerbank zusätzliche Fremdkosten, da eine solche Zahlung nicht vollautomatisch verarbeitet werden kann. Ab dem 1. Januar 2007 hat die Empfängerbank sogar das Recht, grenzüberschreitende Zahlungen ohne IBAN und BIC zurückzuweisen.

Wir bitten Sie deshalb, Auslandzahlungen nur noch mit IBAN und BIC aufzugeben. Sind Ihnen IBAN des Zahlungsempfängers und BIC der Empfängerbank nicht bekannt bzw. sind diese nicht auf der Rechnung aufgeführt, dann fragen Sie beim Zahlungsempfänger nach.

Die IBAN ist eine international standardisierte Kontonummer, anhand der sich die drei wesentlichen Merkmale einer Bankbeziehung, nämlich das Land, das Finanzinstitut und die Kontonummer auf Anhieb eindeutig bestimmen lassen. Der SWIFT-BIC dient zur Identifizierung der Bank des Zahlungsempfängers.

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