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EinlagensicherungErklärungDie Einlagensicherung dient dem Schutz der Kleinanleger und trägt darüber hinaus wesentlich zur Stabilität des Finanzplatzes bei. Träger der Einlagensicherung ist der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler („Einlagensicherungsverein“). Gemäss Bankengesetz sind Banken, welche bei einer schweizerischen Geschäftsstelle privilegierte Einlagen nach Art. 37b Bankengesetz halten, verpflichtet sich dem Einlagensicherungsverein anzuschliessen. Diese Banken sind zudem angehalten, die Vereinbarung der Schweizer Banken und Effektenhändler über die Einlagensicherung („Vereinbarung“) zu unterzeichnen. Häufigste gestellte FrageSind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt? Ja, die ARVEST Privatbank AG ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100'000 pro Kunde gesichert. Die Einlagensicherung ist auf www.einlagensicherung.ch im Detail erklärt.
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